Was ist das Psychotherapeutengesetz

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Das Psychotherapeutengesetz regelt die Ausbildung, Zulassungsbestimmungen und Arbeitsgrundlagen von Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendpsychotherapeuten. Es ergänzt das fünfte Sozialgesetzbuch und weitere Gesetze um die rechtlichen Bestimmungen der psychotherapeutischen Berufe. Das Psychotherapeutengesetz gilt auch für den Beruf Psychotherapeut HP, also des Heilpraktikers, der als Psychotherapeut tätig ist.

Das Psychotherapeutengesetz, genauer: Das Gesetz über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendpsychotherapeuten wird mit PsychThG abgekürzt und letztmalig 1999 aktualisiert. Es enthält 12 Paragrafen, die sich mit allen Aspekten dieser Berufsgruppen befassen. Angefangen mit den Vorgaben zur Berufsausübung, Aus- und Weiterbildung sowie der Approbation sind hier auch die Gebührenordnung sowie die wissenschaftliche Arbeit von Psychotherapeuten geregelt. Die Gebührenordnung gliedert sich in die Regelsätze für die Abrechnung mit den Krankenkassen und in die Abrechnung mit Privatpatienten. Zudem sind die Dokumentationspflichten und Zuständigkeitsbereiche im Bereich der Psychotherapie eindeutig und zwingend festgehalten.

Eine besondere Bedeutung kommt der Aus- und Weiterbildung beim PsychThG zu. Die Ausbildungsrichtlinien und vor allem die Zulassungsbestimmungen sind für diesen diffizilen Bereich der Medizin besonders eng gefasst worden. Das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Therapeut und Patient sowie die psychischen Ausnahmesituationen der Patienten machen es notwendig, dass vor allem der Tätigkeitsbereich und die Inhalte der Ausbildung besonders klar geregelt werden. Auch die Zugangsvoraussetzungen für ein weiterführendes Studium zum Psychotherapeuten sind hier eindeutig festgelegt.

Die Ausbildung zum Psychotherapeuten darf nur unter bestimmten Voraussetzungen begonnen werden. Auch die Ausbildungsstellen müssen bestimmte Rahmenbedingungen erfüllen, um staatlich anerkannt zu werden. Die Approbation nach der Ausbildung ist ebenfalls streng geregelt. Nur nach der gesetzlich festgelegten Ausbildung, die eine festgeschriebene Anzahl an theoretischen und praktischen Ausbildungsstunden umfasst, kann eine Approbation beantragt werden. Die staatliche Prüfung ist ein Bestandteil zur Zulassung, doch auch medizinische Gründe und das persönliche Verhalten des Psychotherapeuten sind Zugangsvoraussetzungen zur Approbation.

Das Psychotherapeutengesetz enthält zudem zahlreiche Übergangsregelungen. Vor allem die Ausbildungsinhalte sind zur Aktualisierung 1999 stark verändert worden. Um den Status von Psychotherapeuten, die ihr Studium vor 1998 beendet haben, zu stärken, wurden entsprechende Übergangsregelungen und Ergänzungen geschaffen, die die Gleichwertigkeit der Ausbildung sicherstellen. Diese Übergangsregelungen gelten nicht nur für die Psychotherapeuten, sondern auch für Heilpraktiker, die eine Zusatzausbildung zu Psychotherapeuten durchlaufen haben.

Ein Heilpraktiker kann durch eine Weiterbildung zum Psychotherapeuten HP ausgebildet werden. Die Handlungsbereiche seiner Arbeit unterscheiden sich jedoch stark von den Psychotherapeuten, die ein Studium durchlaufen haben. Diese Unterschiede und die Pflichten und Rechte von Heilpraktikern sind im PsychThG eindeutig festgelegt. Im übrigen gilt das Gesetz in vollem Umfang auch für Heilpraktiker.