Alkoholismus, Alkoholabhängigkeit, Nachsorge Teil 18

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Abhängigkeitserkrankungen – Alkoholabhängigkeit

Alkoholismus, Alkoholabhängigkeit, Alkoholsucht, Nachsorge

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Warum ist eine Nachsorge notwendig und was geschieht in der Nachsorge?

Für die Sicherung des Therapieerfolges einer stationären oder ambulanten Entwöhnungsbehandlung ist die Nachsorgephase unerlässlich. In der Nachsorge stehen die psychische Betreuung sowie Eingliederungsmaßnahmen und die Rückfallprophylaxe im Vordergrund. Dabei sind unter Eingliederungsmaßnahmen z. B. Maßnahmen der beruflichen und gesellschaftlichen Rehabilitation zu verstehen. Weitere Aspekte der Nachsorge sind die Förderung der sozialen Kontakte in einer alkoholarmen Umgebung, die Entwicklung und Festigung einer zweckmäßigen Tagesstrukturierung und die Stärkung der Persönlichkeit.

In der Phase der Nachsorge beginnt die Zeit der Bewährung in der Familie, im Freundeskreis und/oder am Arbeitsplatz. Das Leben ohne Alkohol hat der Alkoholkranke in der stationären oder ambulanten Behandlung kennengelernt. Nun gilt es, die Verantwortung für ein alkoholfreies Leben zu übernehmen und das Gelernte umzusetzen. Bei der gesellschaftlichen Wiedereingliederung ist der Alkoholkranke auf das Entgegenkommen des Partners, der Familie, des Freundeskreises und sonstiger sozialer Gruppen angewiesen. Gegebenenfalls müssen für die Existenzsicherung, die Wohnraumbeschaffung und die Vermittlung eines geeigneten Arbeitsplatzes die entsprechenden Behörden wie Sozialamt, Wohnungsamt, Schuldenberatung und Arbeitsamt einbezogen werden. Um den Gefahren der Einsamkeit, Isolierung und Langeweile vorzubeugen, sind Hilfen bei der Freizeitgestaltung und Angebote zur Freizeitgestaltung unerlässlich. Außerdem geht es insbesondere in der Nachsorgephase um den Aufbau eines neuen Bekanntenkreises. Der Weg der Abstinenz lässt sich mit Trinkfreunden nicht verwirklichen.

Gründe für Rückfälle sind z. B. unveränderte Probleme des täglichen Lebens wie berufliche und familiäre Konflikte und die sich hieraus ergebenden Belastungen. Besteht eine hohe Rückfallgefährdung, ist an eine Unterbringung in einer Übergangseinrichtung oder an eine zeitlich begrenzte Aufnahme in einer Einrichtung des betreuten Wohnens zu denken.

Die Nachsorge wird grundsätzlich ambulant durchgeführt, und zwar i. d. R. in Suchtberatungsstellen, von Therapeuten, Ärzten und suchtmedizinischen Ambulanzen. Die Nachsorge sollte langfristig angesetzt werden, um dem chronischen Charakter der Alkoholabhängigkeit gerecht zu werden. Im Rahmen der Nachsorge ist es oft notwendig, die während der Entwöhnungsbehandlung nicht oder nur unvollstänig behandelten Ursachen der Sucht zu beseitigen. Auf die große Bedeutung der Selbsthilfegruppen für eine dauerhafte Abstinenz wurde bereits bereits an anderer Stelle bereits hingewiesen.