Alkoholismus, Alkoholabhängigkeit, Alkoholsucht, Statistik

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Alkoholismus, Alkoholabhängigkeit, Alkoholsucht, Alkoholproblematik

Alkohol

Fakten zum Alkoholkonsum

Etwa 1,6 Millionen Menschen im Alter zwischen 18 und 69 Jahren sind alkoholabhängig. Weitere 2,7 Millionen Menschen trinken Alkohol missbräuchlich. Insgesamt besteht in der Altersgruppe der 18- bis 69jährigen bei 9,1 Mio. ein riskanter Alkoholkonsum. In dieser großen Zahl enthalten sind die bereits genannten 1,6 Mio. Abhängigen und 2,7 Mio. Missbraucher. Da die befragte Bevölkerung lediglich 40 bis 60 % der tatsächlichen Trinkmenge angibt, sind o. a. Zahlen eher im unteren Bereich einer Bandbreite einzuordnen (N.N., 2002).

Nach dem Drogen- und Suchtbericht des Jahres 2007 geht das Bundesgesundheitsministerium (N.N., 2007) bereits von mehr als zehn Millionen Menschen in Deutschland aus, die Alkohol in gesundheitlich riskanter Form konsumieren und regelmäßig die empfohlenen Konsumgrenzen überschreiten (Tabelle 4). Danach trinken bereits 20 % der 12 bis 25jährigen in Deutschland regelmäßig Alkohol. Nur 5,5 Prozent der Bevölkerung zwischen 18 und 59 Jahren leben alkoholabstinent.

Die im Jahre 2005 pro Kopf der Bevölkerung konsumierte Alkoholmenge betrug 10 Liter reinen Alkohol (Tabelle 1). Damit liegt Deutschland im internationalen Vergleich auf Platz 5 der Rangliste des Alkoholkonsums (Tabelle 2).

Tabelle 1 zeigt die Entwicklung des Getränkeverbrauchs in Deutschland nach Getränkesorten und in Liter reinen Alkohol pro Person im Zeitraum von 1950 bis 2005. Insgesamt ist der Alkoholkonsum seit dem Jahre 1980 (12,5 l Alkohol/Einwohner) rückläufig. Dennoch ist der Verbrauch alkoholischer Getränke im Jahre 2005 (10,0 l Alkohol/Einwohner) im internationalen Vergleich weiter hoch (s. Tabelle 2) und scheint sich auf dem hohen Niveau von ca. 10 Liter Alkohol pro Bundesbürger und Jahr einzupendeln (1960: 7,3 Liter).

Tabelle 1: Entwicklung des Getränkeverbrauchs in Deutschland (Quelle: FVS)

Entwicklung des Alkoholkonsums in Deutschland in l Getränk/Einwohner und in l Alkohol/Einwohner
Getränke
1950
1960 
1970 
1980 
1990
1995
2000
2001
2002
2003
2004
2005
Bier
36,5
95,3
141,1
145,9
142,7
137,7
125,5
122,4
121,5
117,5
115,9
115,2
Wein
4,7
10,8
15,3
21,4
21,2
17,4
19,0
19,8
20,3
19,8
20,1
19,9
Sekt
1,9
4,4
5,1
4,8
4,1
4,2
3,9
3,8
3,8
3,8
Spirituosen
2,5
4,9
6,8
8,0
6,2
6,5
5,8
5,8
5,9
5,9
5,8
5,7
insgesamt
42,8
111,0
165,1
179,7
175,2
166,4
154,4
152,8
151,6
147,0
145,5
144,6
reiner Alkohol
3,1
7,3
10,8
12,5
11,8
11,2
10,5
10,4
10,4
10,2
10,1
10,0

Tabelle 2: Rangfolge des Alkoholkonsums in den EU-Staaten und ausgewählten Länder in l reiner Alkohol pro Kopf (FVS)

Rang*
Land 1999 2000 2001 2002 2003
1
Luxemburg 12,9 13,2 12,4 11,9 12,6
2
Ungarn 10,6 10,9 11,1 11,1 11,4
3
Tschechien 11,0 11,0 10,9 10,8 11,0
4
Irland 9,6 10,7 10,8 10,8 10,8
5
Deutschland 10,6 10,5 10,4 10,4 10,2
7
Spanien 9,9 9,8 9,8 9,6 10,0
8
Großbritannien 8,4 8,4 9,1 9,6 9,6
6
Portugal 10,6 10,3 10,3 9,7 9,6
9
Dänemark 9,5 9,5 9,5 9,5 9,5
10
Frankreich 10,7 10,4 10,5 10,3 9,3

* Rangplatz unter 45 Ländern

Der Konsum psychotroper Substanzen wie Alkohol geht immer mit einer potentiellen Gefährdung der Gesundheit einher. Dabei spielen Menge und Häufigkeit des Konsums eine entscheidende Rolle. Nach Angaben der DHS beginnen die gesundheitlichen Gefahren des Alkoholkonsums schon bei relativ geringen Trinkmengen und bereits weit vor einer Abhängigkeit vom Alkohol. Wie bereits zuvor angesprochen, haben 9,1 Millionen Menschen einen riskanten Alkoholkonsum, d. h. das durch den Alkohol hervorgerufene oder mit bedingte Risiko für gesundheitliche Störungen erhöht sich bei dieser Trinkmenge bereits deutlich.

Dabei gilt ein Alkoholkonsum bei Frauen als riskant, wenn diese mehr als durchschnittlich 20 g Alkohol pro Tag Trinken, das entspricht etwa einem halben Liter Bier oder 0,2 l Wein (Tabelle 3). Bei Männern liegt die Grenze bei 30 g. Nach neuesten wissenschaftlichen Untersuchungen scheinen diese Grenzen noch als zu hoch angesetzt zu sein. Daher wird eine Absenkung auf 10 g bei Frauen und 20 g bei Männern diskutiert. Eine Abgrenzung zu gefährlichem Konsum und Hochkonsum findet sich in Tabelle 4.

Die Grenze zur Alkoholabhängigkeit ist schwerer zu bestimmen. Diese kann nur mit Hilfe von Diagnostik- und Klassifikationshilfen ermittelt werden.

Tabelle 3: Alkoholgehalt verschiedener Getränke

Getränk
Alkoholgehalt
Alkoholgehalt
Alkoholgehalt
Glasvolumen
Alkoholgehalt
Vol-%
ml/l
g/l
l
g pro Glas
Bier
  ca. 5
50
40
0,200
8
Wein
ca. 10
100
80
0,125
10
Sekt
ca. 12
120
96
0,100
9,6
Likör
ca. 30
300
240
0,020
4,8
Schnaps, Korn
ca. 32
320
256
0,020
5,1
Wodka, Whisky, Rum, Weinbrand
ca. 40
400
320
0,020
6,4
Himbeergeist, Obstbrände
ca. 45
450
360
0,020
7,2

 

Tabelle 4: Einteilung der Konsumentengruppen in Gramm Reinalkohol pro Tag (N.N., 2002, verändert)

Art des Konsums Männer Frauen
Risikoarmer Konsum < 20 bis 30 g/d < 10 bis 20 g/d
Riskanter Konsum > 30 bis 60 g/d > 20 bis 40 g/d
Gefährlicher Konsum > 60 bis 120 g/d > 40 bis 80 g/d
Hochkonsum > 120 g/d > 80 g/d

 

Jährlich sterben etwa 42.000 Menschen direkt oder indirekt an den Folgen eines zu hohen Alkoholkonsums. Das Statistische Bundesamt registrierte im Jahr 2005 rund 22.000 Alkoholunfälle. Dabei wurden 603 Menschen getötet. Im gleichen Jahr wurden mehr als 200.000 schwere Straftaten, wie Körperverletzung, Totschlag, Vergewaltigung und Mord, unter Alkoholeinfluss verübt. Die Kosten alkoholbedingter Krankheiten werden pro Jahr auf ca. 20 Milliarden Euro geschätzt (DHS).

Alkoholabhängigkeit ist eine chronische, behandlungsbedürftige Krankheit. Gleiches gilt für Medikamentenabhängigkeit (ca. 1,5 Mio. Abhängige) und Abhängigkeit von illegalen Drogen (ca. 290.000 Menschen). Deutschland verfügt über ein gegliedertes Sozialversicherungssystem, in dem unterschiedliche Sozialversicherungsträger medizinische Rehabilitationsleistungen erbringen. Für Entwöhnungsbehandlungen sind dies neben der Rentenversicherung primär die Krankenkassen. Für Personen, die aus versicherungsrechtlichen Gründen keinen Leistungsanspruch gegen einen Sozialversicherungsträger haben, ist der Sozialhilfeträger als nachrangiger Kostenträger zuständig.

Welcher Träger für die Leistung zur Rehabilitation zuständig ist, ergibt sich aus den persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen sowie den daraus resultierenden Zielen der Rehabilitation. So ist das Reha-Ziel der Rentenversicherung die möglichst dauerhafte Wiedereingliederung eines Versicherten ins Erwerbsleben bzw. die Verhinderung eines vorzeitigen Ausscheidens aus dem Erwerbsleben. Die Krankenversicherung ist für die Wiederherstellung der Gesundheit oder die Vermeidung von Pflegebedürftigkeit zuständig.

Seit dem Inkrafttreten des Wirtschafts- und Beschäftigungsförderungsgesetz (WFG) zum 01.01.1997 dürfen die Ausgaben für Leistungen der Rehabilitation nur noch entsprechend der Veränderungen der durchschnittlichen Entgeldsumme (Bruttolohn- und Gehaltssumme) je beschäftigten Arbeitnehmer steigen. Demografische Veränderungen oder strukturelle Veränderungen (Nachfrage) finden keine Berücksichtigung mehr. Darüber hinaus wurden die Ausgaben für Rehabilitation für das Jahr 1997 auf das zuvor um 600 Mio. gekürzten Ausgabenniveau von 1993 begrenzt. Dieser reduzierte Betrag bildet seitdem die Grundlage für die jährliche Anpassung nach den zuvor genannten Fortschreibungskriterien. Eine Haushaltsüberschreitung führt zu Mittelkürzungen im übernächsten Jahr.

Seit dem 01. 04. 2004 gelten nunmehr die neuen Rehabilitations-Richtlinien. Diese regeln die Verordnung von im Einzelfall gebotenen Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und die Beratung über diese Leistungen, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sowie ergänzende Leistungen zur Rehabilitation und schreiben unter anderem ein neues Verfahren für die Leistungserbringung vor. Nach ihnen müssen die Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Sozialversicherungsträger nicht bewilligen.

Im Jahr 2005 bewilligten die Rentenversicherungsträger 50.835 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation bei Abhängigkeitserkrankungen, so genannte Entwöhnungsbehandlungen (Tabelle 5). Davon wurden 38.710 Maßnahmen stationär und 12.125 Maßnahmen ambulant durchgeführt (Tabelle 6). Die durchschnittliche Behandlungsdauer betrug 91 Tage (Tabelle 7) und das Durchschnittsalter der Behandelten 40,9 Jahre (N.N., 2005).

Die Deutschen Rentenversicherungsträger und die Regionalträger (Gesetzliche Rentenversicherung) führen etwa 80 bis 90 % aller Leistungen zur medizinischen Rehabilitation Suchtkranker durch. Der Anteil der durch die Rentenversicherungsträger erbrachten Anzahl der Leistungen, ist demnach um ca. 15 % zu erhöhen, um die Gesamtzahl der Leistungen zu ermitteln:

50.835 + 0,15 x 50.835 = 58.460 also rund 59.000 Rehabilitationsleistungen insgesamt bei Abhängigkeitserkrankungen.

Von den 37.600 Entwöhnungsbehandlungen bei Alkoholabhängigkeit wurden 27.213 stationäre und 10.387 ambulante Maßnahmen durchgeführt (Tabelle 6). Auch diese Zahl ist um ca. 15 % zu erhöhen, um die Gesamtzahl der Behandlungen zu ermitteln:

37.000 + 0,15 x 37.000 = 42.550 Rehabilitationsleistungen bei Alkoholabhängigkeit

Der Anteil der stationären Entwöhnungsbehandlungen, die unter Leistungsträgerschaft der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) durchgeführt werden, beträgt etwa 8 bis 10 % (N.N., 2002).

Tabelle 5: Leistungen zur Rehabilitation im Jahre 2005 (N.N., 2005)

Leistungen insgesamt Männer Frauen
Medizinische Rehabilitation 804.064 424.501 379.563
darunter      
Anschlussheilbehandlungen 227.347 131.728 95.619
Entwöhnungsbehandlungen 50.835 39.615 11.220
Kinderheilbehandlungen 36.759 18.553 18.206
Teilhabe am Arbeitsleben 110.329 76.069 34.260
darunter berufliche Bildung 32.342 22.378 9.964
insgesamt 914.393 500.570 413.823

Tabelle 6: Verteilung nach Art der abgeschlossenen Entwöhnungsbehandlung im Jahr 2005 (N.N., 2005)

Suchterkrankung
stationäre EB
ambulante EB
Summe
Alkoholabhängigkeit
27.213
10.387
37.600
Medikamentenabhängigkeit
314
77
391
Drogenabhängigkeit
8.086
1.141
9.227
Mehrfachabhängigkeit
3.097
520
3.617
insgesamt
38.710
12.125
50.885

 

EB = Entwöhnungsbehandlungen Tabelle 7: Durchschnittliche Behandlungsdauer in der stationären Rehabilitation bei Alkoholabhängigkeit (N.N., 2005)

Jahr
1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2005
Behandlungsdauer [d]
108
96
88
87
86
86
86
86
91

Bezieht man die Zahl der Behandlungen auf die Zahl der Abhängigen, errechnet sich ein Prozentsatz behandelter AlkoholikerInnen von 100 x 42.550/1.600.000 = 2,66 %.

In der gesetzlichen Rentenversicherung wurden im Jahre 2005 für Leistungen zur Rehabilitation insgesamt 4.782,1 Mio. Euro ausgegeben (N.N., 2005). Diese Aufwendungen verteilen sich wie folgt (Tabelle 7):

Tabelle 7: Aufwendungen für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsprozess in Mio. Euro (N.N., 2005)

Aufwendungen für
Summe in Mio. Euro
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und ergänzende Leistungen zur Teilhabe
2.839,7
darunter: Abhängigkeitserkrankungen
494,0
darunter :Psychische Erkrankungen
509,0
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
1.233,0
Sonstige Leistungen
428,0
Sozialversicherungsbeiträge für Rehabilitanden
281,4
Insgesamt
4.782,1

 

Demnach werden von den Rentenversicherungsträgern 494 Mio. Euro zu Behandlung von Suchtkrankheiten aufgewendet. Demgegenüber stehen die Kosten alkoholbedingter Krankheiten in Höhe von ca. 20 Milliarden Euro pro Jahr.

Abbildung 1 zeigt die Entwicklung der Ausgaben der Rentenversicherungsträger für Leistungen zur Rehabilitation und Ausgaben für Entwöhnungsbehandlungen in Mio. Euro. Danach haben sich die absoluten Ausgaben für die Rehabilitation suchtkranker Menschen in einem Zeitraum von 10 Jahren (1995 bis 2005) nur geringfügig erhöht. Bezogen auf die Gesamtausgaben für Rehabilitationen sind die Ausgaben Suchterkrankungen allerdings gesunken (1995: 100 x 464.820/3.850.540 = 12,1 %; 2005: 100 x 494.000/4.702.100 = 10,5 %).

Abbildung 1: Ausgaben für Leistungen zur Rehabilitation und Ausgaben für Entwöhnungsbehandlungen in Mio. Euro (N.N., 2005) Analog zum Rückgang des spezifischen Verbrauchs alkoholischer Getränke verminderten sich die Steuereinnahmen für alkoholische Getränke, und zwar von 3,625 Mrd. Euro (1999) auf 3,380 Mrd. Euro (2005). Dies ist ein Rückgang von 7,27 % (Tabelle 8). Den sehr hohen Ausgaben für die Folgen alkoholbedingter Erkrankungen stehen demnach nur Steuereinnahmen in Höhe von 3,38 Mrd. Euro gegenüber. Tabelle 8: Entwicklung der Steuereinnahmen bei alkoholischen Getränken in Mrd. Euro (FVS)

Alkoholsteuern (Mrd. Euro) 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005
Biersteuer 0,846 0,844 0,828 0,812 0,786 0,787 0,777
Schaumweinsteuer 0,546 0,478 0,457 0,420 0,432 0,436 0,424
Branntweinsteuer 2,233 2,151 2,143 2,149 2,232 2,222 2,179
insgesamt 3,625 3,473 3,428 3,381 3,450 3,445 3,380

 

In einer umfangreichen Studie über die Effizienz und Dauer der Therapie bei alkohol- und drogenabhängigen Patienten in Europa, kommen Sonntag und Künzel (2000) zu dem Ergebnis, dass die stationäre Behandlung von Alkoholabhängigen effektiv ist. Die von den Autoren untersuchten stationären Entwöhnungsbehandlungen für Alkoholabhängige weisen über alle untersuchten Studien hinweg im Durchschnitt eine geplante Dauer von etwa 12 Wochen auf. Die Haltequoten (reguläre Beendigung der Therapie) sind sehr hoch und liegen zwischen 70 und über 90 %. Von beinahe der Hälfte der Studien liegen Ergebnisse einer Ein-Jahres-Katamnese vor. Die Katamnesezeiträume der übrigen Untersuchungen umfassen ein Spektrum von sechs Wochen bis sieben Jahre nach Therapieende.

Der Median der durchgängig Abstinenten bei den stationär Behandelten lag ein Jahr nach Therapieende bei 53 %. Die Abstinenzquoten variieren über alle Studien betrachtet zwischen etwa 10 % und 65%, bei den Studien mit Ergebnissen ein Jahr nach Therapieende zwischen 12 % und 63 %. Die etwas längere Therapiezeit für die Behandlung der Alkoholabhängigen in Deutschland geht mit einem höheren Therapieerfolg einher (Sonntag und Künzel, 2000).

Die in der gleichen Studie ermittelten Abstinenzquoten für Drogenabhängige bewegen sich zwischen 14 % und 37 % und sind damit deutlich niedriger als bei den Patienten mit Alkoholabhängigkeit. Die zugrunde liegende geplante Behandlungsdauer bei der stationären Entwöhnungsbehandlung der Drogenabhängigen variiert zwischen einer Dauer von 45 Tagen und 31 Monaten. Die Behandlungsprogramme weisen Haltequoten zwischen etwa 25% und 60% auf. Die Katamnesezeiträume der einzelnen Untersuchungen sind sehr unterschiedlich. Sie liegen zwischen drei Monaten und über 13 Jahren nach Beendigung
der Therapie (Sonntag und Künzel, 2000).

In der ebenfalls von Sonntag und Künzel (2000) für die stationäre Entwöhnung von Alkoholabhängigen durchgeführten korrelativen Meta-Analyse konnte, in Übereinstimmung mit früheren Überblicksarbeiten, ein Zusammenhang zwischen der Therapiedauer und dem Erfolg bei der Behandlung von Alkoholabhängigen nachgewiesen werden. Der deutliche Zusammenhang zwischen der Therapiedauer und dem Therapieerfolg für den Alkoholbereich zeigt sich durch eine Rangkorrelation von r = 0,559, d. h. je länger die Therapie dauert, desto wahrscheinlicher wird der Therapieerfolg. Dieser Zusammenhang konnte nicht für die Behandlung von Drogenabhängigen gefunden werden, ist jedoch in zahlreichen Einzelstudien belegt.

Neben der Therapiedauer sind sowohl Patientenmerkmale als auch Strukturmerkmale wichtig für den Therapieerfolg. Auf der Seite der Patientenmerkmale scheinen z. B. eine geringe psychische Beeinträchtigung, eine erhöhte Motivation und die Selbstwirksamkeitserwartungen des Patienten mit positiven Therapieergebnissen zusammenzuhängen. Dabei ist unter Selbstwirksamkeitserwartungen der subjektive Glaube an die eigenen Fähigkeiten und Fertigkeiten, die aber den tatsächlichen Handlungsressourcen nicht entsprechen müssen, zu verstehen.

Auf der Seite der Strukturmerkmale haben z. B. die Intensität und Strukturiertheit der Therapie, die Vielfalt der Therapieangebote, eine Anpassung der Therapieangebote an die Patientenbedürfnisse, die Art der Interventionen des Therapeuten sowie eine gute Therapeut-Patient-Beziehung und die reguläre Teilnahme in Selbsthilfegruppen nach der stationären Therapie, positiven Einfluss auf den Therapieerfolg (Sonntag und Künzel, 2000).