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Psychotherapie, Psychotherapeut, Psychotherapeuten, Psychologie
Übergangsregelungen für die Vergabe des Europäischen Zertifikats für Psychotherapie in Deutschland
Präambel:
"Jede Einführung neuer beruflichen Qualifikationen bedeutet auch, daß der Status der schon einschlägig Berufstätigen anerkannt werden muß. Dies ist besonders wichtig, wenn die Qualifikation bedeutet, daß deren Besitz notwendig ist, um Berufsrechte zu erhalten, wie es durch das ECP geschehen könnte.
Es könnte angebracht sein, darauf zu bestehen, daß einige praktizierenden PsychotherapeutInnen nachweisen, daß sie eine den EAP Kriterien entsprechende Ausbildung absolviert haben; dies wäre aber für bereits tätige PsychotherapeutInnen unzumutbar, die schon als ExpertInnen auf Ihrem Gebiet anerkannt werden, aber Ihre Fachkenntnisse teilweise oder gänzlich in ihrer beruflichen Tätigkeit erworben haben. Das ist die übliche Situation bei neuen Methoden oder in Ländern, wo sich Psychotherapie schnell entwickelt, so wie dies in vielen osteuropäischen Ländern der Fall ist.
Bereits tätige PsychotherapeutInnen, die dadurch, daß sie ihre Fachkenntnisse durch praktische Tätigkeit und nicht durch Ausbildung erworben haben, anerkannt sind, sind als "Grandparents" zu bezeichnen, und der Vorgang der Anerkennung von Fachkenntnissen, erworben durch praktische Tätigkeit, als "grandparenting". Berufstätige PsychotherapeutInnen, welche sich in Ausbildung befinden oder diese kürzlich abgeschlossen haben, fallen normalerweise nicht unter die Übergangsbestimmungen, können aber ihre Ausbildung rückwirkend anerkennen lassen." (Zitat nach § 10 ECP)
Übergangsregelungen: Qualitativ werden die ECP Standards nach § 10.1.1 beibehalten, d.h. der Bewerber muß psychotherapeutische Kenntnisse, Erfahrungen und Fähigkeiten nachweisen, die in ihrem Inhalt den Standards des ECP § 5.4.1 bis 5.4.4 vergleichbar ist. Folgende Nachweise sind einzureichen: 1. Bescheinigungen über: 1.1. Theoretische Kenntnisse über mindestens 400 Stunden nach ECP § 5.4.2.1 bis 5.4.2.6 oder nach ECP §10.2.1.4 (schriftl. Reflexionsprozeß oder Interview) und/oder nach ECP § 10.2.1.5 (Publikationen). Die theoretischen Kenntnisse werden von einem entsprechenden Fachverband bescheinigt. In Ausnahmefällen, wenn die theoretischen Kenntnisse nicht anderweitig vorzuweisen sind, kann der Bewerber seine theoretischen Kenntnisse vor einem DVP Gremium nachweisen. 1.2. Psychotherapeutische Selbsterfahrung über 250 Stunden oder Gleichwertiges nach ECP § 5.4.1 1.3. Supervision über mindestens 150 Stunden. 1.4. Berufspraxis in den psychotherapeutischen Methoden, in denen er sich qualifiziert hat, über mindestens 7 Jahre oder mindestens 2000 Stunden. 2. Schriftliche Anerkennung der ethischen Richtlinien von EAP und DVP und der Straßburger Deklaration. 3. Soweit vorhanden soll der Bewerber die Weiterbildungsrichtlinien seiner Bildungseinrichtung einreichen. In begründeten Ausnahmefällen kann eine Einzelfallprüfung vor dem DVP erfolgen. Verabschiedet am 11. Mai 1999 in Frankfurt am Main Merkblatt zum Antrag auf Eurozertifikat (ECP) Bitte senden Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag mit den entsprechenden Nachweisen/Anlagen (in einfacher Kopie und 2 Passbilder) an die Geschäftsstelle des DVP mit einer Kopie Ihrer Überweisung. Bitte vermerken Sie auf Ihrer Überweisung unbedingt das Stichwort "ECP". Konto-Nr. 544390-504, Postbank Köln, BLZ: 37010050.
Die Bearbeitungsgebühren für das ECP betragen:
Für Mitglieder DM 350,-
Für Nicht-Mitglieder DM 500,-
Für Mitglieder von Mitgliedsverbänden des DVP beträgt die Gebühr DM 400,-.
In dieser Gebühr sind DM 200,-, die der EAP für die Ausstellung des ECP erhebt, enthalten. Welche Nachweise der ECP-Kriterien im einzelnen erbracht werden müssen, geht aus den Antragsformularen hervor.
Bezüglich einer vereinfachten Verfahrensweise bei der Beantragung des ECP gelten folgende Regelungen:
a) Antragssteller, die die Approbation besitzen, müssen außer der Approbationsurkunde nur die Kriterien durch Einzelnachweis belegen, die durch die Approbation nicht abgedeckt sind. Die durch die Approbation abgedeckten Kriterien müssen auf einem Beiblatt aufgelistet werden.
b) Ausbildungsinstitutionen haben die Möglichkeit, beim DVP einen Nachweis vorzulegen, welche ECP-Kriterien durch ihr Zertifikat abgedeckt werden. Wenn vom Vorstand dieser Nachweis anerkannt ist, müssen Antragsteller der jeweiligen Ausbildungsinstitutionen außer dem Zertfikat nur die nicht abgedeckten Kriterien einzeln nachweisen.
c) Weiterhin besteht die Möglichkeit, über Institute/Verbände einen Sammelantrag zu stellen, der natürlich voraussetzt, dass der Punkt b) erfüllt ist. Dem Sammelantrag beigefügt werden
- Zertifikat
- Einzelnachweise soweit erforderlich
- genaue Anschriften der Antragsteller
- 2 Paßbilder
Wir möchten Sie bitten, die notwendigen Nachweise deutlich zu kennzeichnen. Der DVP als Nationale Vergabeorganisation (NAO) wird Ihren Antrag hinsichtlich der zu erfüllenden Kriterien und auf Vollständigkeit überprüfen. Nach Abschluss dieser Prüfung erhalten Sie von uns einen Bescheid. Bei positivem Bescheid werden wir dem EAP die Ausstellung des Eurozertifikats empfehlen. Die Vergabe und Zusendung des Zertifikats erfolgen von dort. Anschrift des EAP:
Europäischer Verband für Psychotherapie
Rosenbursenstraße 8/3/8, A-1010 Wien
Tel.: 0043-1-5131729, Fax: 0043-1-5122604 Antrag_ecp.pdf Liste anerkannter Psychotherapiemethoden durch den EAP (Stand Juni 1999) Europaweit akkreditierender Organisationen (EWAOs)* EAB European Association for Biosynthesis EAGT European Association for Gestalttherapy EAIP European Association for Integrative Psychotherapy EALEA European Association for Logotherapy and Existential Analysis EANLPT European Association for Neurolinguistic Psychotherapie EAPOA European Association for Psycho-Organic-Analysis EATA European Association for Transactional Analysis EFCPP European Federation of the Centers for Positive Psychotherapy EFPP European Federation of Psychosynthesic Psychotherapy EFTA European Family Therapy Association ESCP European Society for Communicative Psychotherapie GwG Gesellschaft für wissenschaftliche Gesprächspsychotherapie e.V. (Antrag gestellt auf EWAO) * d.h. Europaweite Organisationen, die zur Antragsbearbeitung des Eurozertifikats berechtigt sind und nach den Kriterien des Eurozertifikats ausbilden - Weitere Psychotherapieverfahren, die vom EAP anerkannt sind: AP Analytische Psychologie AT Autogenes Training DG Dynamische Gruppenpsychotherapie EA Existenzanalyse EL Existenzanalyse und Logotherapie IG Integrative Gestalttherapie GP Gruppenpsychoanalyse GTP Gestalttheoretische Psychotherapie HY Hypnose IP Individualpsychologie KIP Katathym Imaginative Psychotherapie KP Klientenzentrierte Psychotherapie PA Psychoanalyse PD Psychodrama SF Systemische Therapie / Familientherapie TA Transaktionsanalytische Psychotherapie VT Verhaltenstherapie